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Anlass der Bewirtung richtig formulieren: Beispiele und Tipps

Der häufigste Fehler beim Bewirtungsbeleg: ein zu pauschaler Anlass. So formulieren Sie den Bewirtungsanlass korrekt.

Warum der Anlass so wichtig ist

Der Anlass der Bewirtung ist der häufigste Grund für die Ablehnung von Bewirtungskosten durch das Finanzamt. Ein zu allgemein formulierter Anlass führt dazu, dass die gesamte Bewirtung nicht als Betriebsausgabe anerkannt wird. Der Anlass ist eine der sieben Pflichtangaben auf dem Bewirtungsbeleg.

Diese Formulierungen werden NICHT akzeptiert

  • "Geschäftsessen"
  • "Arbeitsessen"
  • "Kundenpflege"
  • "Meeting"
  • "Informationsaustausch"

So formulieren Sie es richtig

Der Anlass muss den konkreten geschäftlichen Grund nennen:

  • "Vertragsverhandlung Lieferabkommen 2026 mit Fa. Meier"
  • "Projektbesprechung Website-Relaunch für Kunde XY"
  • "Angebotsvorstellung Softwarelösung für Lagerverwaltung"
  • "Abstimmung Jahresplanung Vertriebskooperation"
  • "Besprechung Designkonzept Messestand Hannover Messe"

Die Faustregel

Nennen Sie immer: Was wurde besprochen + mit wem (Projekt, Vertrag, Thema) + wofür (Ziel der Besprechung).

Anlass bei Bewirtungen im Ausland

Auch bei Geschäftsessen im Ausland muss der Anlass konkret formuliert werden. Die gleichen Regeln gelten – unabhängig vom Bewirtungsort.

Weitere wichtige Angaben

Neben dem Anlass sind auch die korrekte Angabe des Trinkgelds und die Kenntnis der aktuellen steuerlichen Grenzen wichtig für die vollständige steuerliche Absetzbarkeit.