Trinkgeld auf dem Bewirtungsbeleg: So machen Sie es richtig
Wie wird Trinkgeld auf dem Bewirtungsbeleg korrekt dokumentiert? Steuerliche Behandlung, Nachweispflichten und typische Fallstricke.
Trinkgeld und Bewirtungskosten
Trinkgeld gehört zu den Bewirtungskosten und ist grundsätzlich steuerlich absetzbar. Allerdings gibt es bei der Dokumentation einige Besonderheiten zu beachten, die häufig zu Fehlern führen.
Steuerliche Behandlung von Trinkgeld
Wie auch die übrigen Bewirtungskosten ist das Trinkgeld bei geschäftlichen Bewirtungen zu 70% als Betriebsausgabe absetzbar.
Wichtiger Unterschied beim Vorsteuerabzug
Anders als beim Rechnungsbetrag ist beim Trinkgeld kein Vorsteuerabzug möglich, da das Trinkgeld keine Umsatzsteuer enthält. Es handelt sich um eine freiwillige Zahlung an das Servicepersonal.
Dokumentation des Trinkgelds
Trinkgeld auf der Rechnung
Wenn das Trinkgeld über die Kreditkarte oder EC-Karte bezahlt wird, erscheint es häufig auf dem Zahlungsbeleg. In diesem Fall ist die Dokumentation einfach:
- Rechnungsbetrag und Trinkgeld sind auf dem Beleg ersichtlich
- Der Gesamtbetrag entspricht der Kartenzahlung
Trinkgeld in bar
Wird das Trinkgeld in bar gegeben, muss es separat auf dem Bewirtungsbeleg vermerkt werden. Idealerweise:
- Trinkgeldbetrag eintragen
- Empfänger (Name des Kellners/der Kellnerin) notieren
- Vom Empfänger quittieren lassen (empfohlen, aber nicht zwingend)
Angemessene Höhe des Trinkgelds
Das Finanzamt akzeptiert Trinkgeld in üblicher Höhe. Als Richtwert gilt:
- 5-10% der Rechnungssumme gelten als üblich und angemessen
- Bis 15% werden in der Regel noch akzeptiert
- Über 15% kann das Finanzamt die Angemessenheit in Frage stellen
Tipp: Bei sehr hohen Rechnungsbeträgen kann auch ein geringerer Prozentsatz angemessen sein. Entscheidend ist, dass der absolute Betrag im üblichen Rahmen liegt.
Typische Fehler beim Trinkgeld
- Trinkgeld vergessen: Das Trinkgeld muss auf dem Bewirtungsbeleg eingetragen werden, auch wenn es auf dem Kassenbon steht
- Keine Trennung: Rechnungsbetrag und Trinkgeld müssen getrennt ausgewiesen werden
- Überhöhtes Trinkgeld: Unverhältnismäßig hohes Trinkgeld wird vom Finanzamt nicht anerkannt
- Fehlender Nachweis bei Barzahlung: Wenn das Trinkgeld bar gegeben wird, fehlt oft der Nachweis
Sonderfall: Kein Trinkgeld
Auch wenn Sie kein Trinkgeld gegeben haben, empfiehlt es sich, das Trinkgeldfeld mit „0,00 €" auszufüllen. So ist für das Finanzamt klar, dass das Feld nicht vergessen wurde.
Trinkgeld auf dem Bewirtungsbeleg mit BelegFix
BelegFix bietet ein separates Feld für das Trinkgeld und berechnet automatisch den Gesamtbetrag. So stellen Sie sicher, dass alle Pflichtangaben korrekt erfasst werden und die Trennung von Rechnungsbetrag und Trinkgeld für das Finanzamt nachvollziehbar ist.
Lesen Sie auch unsere Schritt-für-Schritt Anleitung zum Ausfüllen eines Bewirtungsbelegs.
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